Ablauf und Kosten
Grundlegendes
Sie können mich als Mitglied sowohl der gesetzlichen als auch einer privaten Krankenversicherung direkt via Telefon oder Email kontaktieren und einen Termin vereinbaren. Eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht notwendig. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum ersten Termin mit.
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern eine sogenannte Indikation für Psychotherapie besteht.
Wenn Sie erwägen, eine Therapie zu beginnen, vereinbaren Sie einen Termin für die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. Die Kosten hierfür werden immer von der Krankenkasse übernommen. Hier findet die Indikationsstellung statt, das heißt die Klärung, ob eine Psychotherapie notwendig ist oder nicht bzw. ob es andere geeignete Angebote (z.B. Beratung, Selbsthilfegruppe, stationäre Behandlung) gibt.
Wird eine Indikation für eine Therapie gestellt, finden zunächst ein bis vier probatorische Sitzungen statt. In den probatorischen Gesprächen geht es zum einen um das Kennenlernen: Ich möchte mir einen genaueren Überblick über Ihr Anliegen machen und Ihre Anamnese erheben. Sie möchten vielleicht Fragen stellen oder schauen, ob sie sich bei mir wohlfühlen. Zum anderen werden wir gemeinsam die bestehende Problematik genau analysieren und mögliche Ziele für eine Psychotherapie herausarbeiten. Wir werden in diesem Zusammenhang klären, ob mein Behandlungsangebot das Richtige für Sie ist. Kommen wir zu dem Schluss, dass wir miteinander arbeiten wollen, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Für diesen Antrag ist eine medizinische Abklärung bei Ihrem Haus- oder Facharzt notwendig (Konsiliarbericht), der bestätigt, dass Ihre Erkrankung keine körperlichen Ursachen hat.
Je nach Indikation wird eine Kurzzeittherapie (12 oder 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt. Für eine Langzeittherapie muss ein ausführlicher Bericht an einen Gutachter der Krankenkasse geschickt werden. Dies erfordert etwas Bearbeitungszeit. Sobald die Krankenkasse die Therapie bewilligt, können wir mit der Behandlung beginnen.
Wenn Sie erwägen, eine Therapie zu beginnen, vereinbaren Sie einen Termin für die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. Die Kosten hierfür werden immer von der Krankenkasse übernommen. Hier findet die Indikationsstellung statt, das heißt die Klärung, ob eine Psychotherapie notwendig ist oder nicht bzw. ob es andere geeignete Angebote (z.B. Beratung, Selbsthilfegruppe, stationäre Behandlung) gibt.
Wird eine Indikation für eine Therapie gestellt, finden zunächst ein bis vier probatorische Sitzungen statt. In den probatorischen Gesprächen geht es zum einen um das Kennenlernen: Ich möchte mir einen genaueren Überblick über Ihr Anliegen machen und Ihre Anamnese erheben. Sie möchten vielleicht Fragen stellen oder schauen, ob sie sich bei mir wohlfühlen. Zum anderen werden wir gemeinsam die bestehende Problematik genau analysieren und mögliche Ziele für eine Psychotherapie herausarbeiten. Wir werden in diesem Zusammenhang klären, ob mein Behandlungsangebot das Richtige für Sie ist. Kommen wir zu dem Schluss, dass wir miteinander arbeiten wollen, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Für diesen Antrag ist eine medizinische Abklärung bei Ihrem Haus- oder Facharzt notwendig (Konsiliarbericht), der bestätigt, dass Ihre Erkrankung keine körperlichen Ursachen hat.
Je nach Indikation wird eine Kurzzeittherapie (12 oder 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt. Für eine Langzeittherapie muss ein ausführlicher Bericht an einen Gutachter der Krankenkasse geschickt werden. Dies erfordert etwas Bearbeitungszeit. Sobald die Krankenkasse die Therapie bewilligt, können wir mit der Behandlung beginnen.
Privat Versicherte
Da es innerhalb der privaten Krankenversicherung sehr unterschiedliche Konditionen gibt, sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden. Ggf. sendet Ihnen die Versicherung Unterlagen zur Beantragung der Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung zu. Diese können Sie zum Erstgespräch mitbringen.
Im Rahmen probatorischer Sitzungen kläre ich mit Ihnen, ob eine sogenannte Indikation für eine Psychotherapie besteht. Ist dies der Fall, kann ich die Therapie für Sie beantragen (s.o.).
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte). Sie erhalten eine monatliche Rechnung von mir, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Im Rahmen probatorischer Sitzungen kläre ich mit Ihnen, ob eine sogenannte Indikation für eine Psychotherapie besteht. Ist dies der Fall, kann ich die Therapie für Sie beantragen (s.o.).
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte). Sie erhalten eine monatliche Rechnung von mir, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Beihilfe
Sind Sie beihilfeversichert, klären Sie bitte das Antragsprozedere und lassen sich die für die Beantragung einer Psychotherapie erforderlichen Unterlagen zusenden.
Selbstzahler
Sie können meine Leistungen auch als Selbstzahler/in in Anspruch nehmen. Das Honorar richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte). Aktuell liegt der Satz für eine Sitzung (50 Min.) bei 100,55 Euro.